Das abc-Recht-Portal
wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie
die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier
angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem
aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies
zu berück- sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.
Der
Grundfreibetrag (Einkommensteuer/Lohnsteuer) steigt Ab 1. Januar 2010 steigt der Grundfreibetrag von jährlich bisher 7834
Euro auf 8004 Euro für Alleinstehende und bei Ehepaaren von jährlich
15.669 Euro auf 16.009 Euro. Liegt das Einkommen unter dieser Summe,
müssen keine Steuern entrichtet werden.
Kinderfreibetrag Eine erfreuliche Nachricht für Familien: Der jährliche
Kinderfreibetrag steigt von 6.024 Euro auf 7.008 Euro. Das monatliche
Kindergeld wird je Kind um 20 Euro erhöht. Das heißt: auf das erste und
zweite Kind erhalten Sie jetzt 184 Euro, auf das dritte 190 Euro und ab
dem vierten Kind für dieses und alle weiteren Kinder 215 Euro.
Kurzarbeitergeld
Um Massenentlassungen zu verhindern wurde vergangenes Jahr viel auf
Kurzarbeit gesetzt. Diese Maßnahme wird 2010 verlängert – allerdings für
einen kürzeren Zeitraum. Beantragen Unternehmen erstmalig 2010
Kurzarbeitergeld, kann dieses nur noch maximal 18 Monate lang bezogen
werden. Neben der Kürzung um 6 Monate bleiben die bisherigen besonderen
Erleichterung, z.B. die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, bestehen.
Ehepaare /
Splitting Doppelverdiener-Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen haben
nun die Wahl: Sie können sich für ein so genanntes „Faktorverfahren“
entscheiden. Das bedeutet, dass sie nicht mehr ausschließlich die Kombination
der Steuerklassen III und V, sondern stattdessen auch gemeinsam die
Steuerklasse IV wählen können Der Vorteil besteht darin, dass der
Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der
monatlichen Lohnauszahlung berücksichtigt wird und nicht erst beim
Steuerjahresausgleich. Sinn und Zweck des Ganzen ist es, geringer
verdienende Ehepaare nicht mehr so stark zu belasten, wie in der
Steuerklasse V. Durch die Änderung soll vor allem bei geringverdienenden
Ehegatten der Anreiz geschaffen werden eine steuer- und
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
Unterhalt Der Höchstbetrag für die gesetzlich vorgeschriebenen
Unterhaltsleistungen (an gesetzlich Unterhaltsberechtigte und ihnen
gleichgestellte Personen) wird von derzeit 7.680 Euro auf 8.004 Euro
angehoben. Ferner sind die für die unterhaltene Person übernommenen
Beiträge für einen Basiskranken- bzw. einer Pflegeversicherung absetzbar.
Eine Änderung wird es auch bei der „Düsseldorfer-Tabelle“ geben, die den
monatlichen Anspruch von Scheidungs- und Trennungskindern regelt.
Geschätzt wird, dass die Unterhaltssätze voraussichtlich um 13 Prozent
steigen werden.
Verbraucherschutz
Mehr Sicherheit: Ab dem 1. 1. 2010 sind Banken dazu verpflichtet
Beratungsgespräche über mögliche Geldanlagen zu protokollieren und dieses
Protokoll den Kunden auszuhändigen. Folgende Punkte müssen dabei festgehalten
werden: Anlass der Anlageberatung, Dauer des Gesprächs, Informationen über
die persönliche Situation des Kunden, vorgeschlagene Finanzinstrumente und
Wertpapierdienstleistungen sowie die wesentlichen Anliegen des Anlegers,
Gesprächsverlauf und Gründe für eine ausgesprochene Empfehlung. Sinn und
Zweck besteht darin Fehlberatungen zu vermieden oder anderenfalls diese
bei einer Auseinadersetzung leichter beweisen zu können.
Erbe &
Erbschaftssteuer Geschwister, Nichten & Neffen können sich freuen: für sie soll es
im Erbschaftsfall einen neuen Stufentarif geben. So werden die Erbschaftssteuersätze
in der Steuerklasse II von bisher 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent
gesenkt. Dadurch werden insbesondere Übertragungenzwischen Geschwister und
Geschwisterkindern entlastet. Darüber hinaus wird die Pflege von Eltern
und Großeltern besser honoriert und die Fristen hinsichtlich der
Verjährung von Ansprüchen werden verkürzt.
Ausführlichere Information zu diesem Thema, wie zu dem folgenden Kurz-Hinweis in Sachen Pflichtteil lesen Sie bitte HIER
Pflichtteil Der Pflichtteil konnte bisher verweigert werden, wenn der Erbe einen
Lebensstil pflegte, der dem Willen des Verstorbenen nicht entsprach. Das
geht ab 2010 nicht mehr. Vielmehr muss für eine Verweigerung des
Pflichtteils der Erbe jetzt mindestens für eine Straftat zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden sein. Der Pflichtteil
kann auch entzogen werden, wenn der Erbe den Verstorbenen oder eine diesem
nahe stehende Person angegriffen und verletzt hat.
Geheimtipp der abc-Recht Redaktion:
Fragen zur Erbfolge wie zum Pflichtteil oderganz allgemeine Infos zum Wie und Was beim Erben und Vererben haben Sie immer schon klären wollen? Sie haben darum im Netz nach verständlichen Antworten gesucht und waren am Ende wegen der Fülle der Hinweise und dem manchmal schwer verständlichen Juristen-Deutsch eher verwirrt als aufgeklärt?
finden Sie eine bemerkenswert gut verständlich geschriebene und mit einfachen Grafiken erläuterte Fibel in Sachen Erbrecht! Und das auch noch zum kostenlosen! Download.
Pflege Auch pflegebedürftige Menschen haben einen Grund zur Freude, denn sie
können künftig auf höhere Leistungen hoffen: Die Pflegestufe 1 steigt von
420 auf 440 Euro, die Stufe 2 von 980 auf 1040 Euro und die Stufe 3 von
1470 auf 1510 Euro. Das Pflegegeld erhöht sich in der Stufe 1 von 215 auf
225, in der Stufe 2 von 420 auf 430 Euro und in der Stufe 3 von 675 auf
685 Euro. Die vollstationäre Versorgung in der Stufe 3 steigt von 1470 auf
1510 Euro, für Härtefälle 1825 Euro. Auch für Kurzzeitpflege zahlen die
Pflegekassen mehr: Die Leistungen steigen hier von 1470 auf 1510 Euro.
Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Bisher verjährten Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung (z.B. bei Banken und Sparkassen) schon
drei Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vertrags. Ab 2010 beginnt die
Verjährungsfrist erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt oder hätte
erfahren müssen. Die Frist endet jetzt immer erst nach 10 Jahren.
Doch damit nicht genug. Eine große Fülle weiterer Änderungen des Rechts-Universums (nicht immer und für jedermann vorteilhafte!), die 2010 in Kraft treten, finden Sie
Liebe Grüße und alles Gute aus Luxemburg! Jetzt verballern wir unsere Riester-Rente auf Malle (oder anderswo) ....
So könnte eine auf
Postkartenformat getrimmte, gleichwohl gute, Nachricht an alle derzeitigen und
zukünftigen Riester-Renten-Bezieher lauten. Muss doch das Regelwerk der vom
Staat geförderten Zusatz-Altersversorgung in Zukunft großzügiger gehandhabt
werden. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg kippten neben
anderen Leistungs-Beschränkungen auch die bislang praktizierte restriktive Vorschrift, nach der Riester-Rentner
nach einem Umzug ins Ausland die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente entweder
erst gar nicht ausgezahlt bekommen können oder aber - so sie solche Leistungen
in der Vergangenheit bereits erhalten haben - sogar zurückzahlen müssen.
Rentner und
Rentnerinnen, die ihren Lebensabend etwa auf Mallorca, in der Toskana, Bornholm oder
in einem anderen EU-Staat verbringen wollen, können nach dieser Entscheidung
des EuGH ihre Riesterrente nun ungestraft auch im Ausland "verbraten". Das Risiko, daß man die Empfänger zur Rückzahlung dieser Zusatzrente "verurteilen" könnte, wurde auf Null gestellt.
Führerschein auf Probe: Jugendlicher Leichtsinn kann teuer werden.
Probieren geht (manchmal) über studieren!
Führerscheinneulinge
erhalten das begehrte Papier zunächst nur zwei Jahre auf Probe. Wer
sich während der Probezeit nicht peinlich genau an die Verkehrsregeln
hält, muss mit kostspieligen Aufbauseminaren und einer spürbaren
Verlängerung der Probezeit rechnen.
Geschädigte
können nach einem Unfall selbst aktiv werden, wenn der Gegner die
eigene Versicherung nicht kennt: Unter der bundeseinheitlichen
Nummer 0180 - 25 0 26
ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer die gegnerische
Versicherung schnell und unkompliziert. Auch nach einem Auslandsunfall
kann der Service helfen und den Kontakt zum zuständigen
Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung
herstellen. <hier>