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Annahme des Kaufangebots
ist Voraussetzung für das Zustandekommen des Kaufvertrags. Das Kaufangebot erlischt, wenn es nicht rechtzeitig angenommen wurde. Wird einem Anwesenden das Kaufangebot unterbreitet, kann dieser das Angebot nur sofort annehmen. Das einem Abwesenden unterbreitete Angebot kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

 

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