Grundsätzlich gilt: Morgens streuen, tagsüber mehrmals prüfen, notfalls nachstreuen. Nur bei extremer Wetterlage (Eisregen) kann auf wiederholte Streuversuche verzichtet werden, wenn diese wirkungslos bleiben würden. Bei starkem Schneefall entfällt die Streupflicht, danach wieder streuen.
Beginn und Ende der Streupflicht ist meist in den Gemeindesatzungen geregelt. Enthält die Gemeindesatzung keine Regelung, dann gilt generell, dass mit dem Streuen so rechtzeitig zu beginnen ist, dass der vor dem allgemeinen Tagesverkehr liegende Hauptberufsverkehr geschützt wird. Die Räum- und Streupflicht beginnt dann am Morgen mit dem aufkommenden Berufsverkehr in der Regel um ca. 7.00 Uhr und endet am Abend ca. gegen 20.00 Uhr. |